Wie stelle ich einen Antrag beim Jobcenter?

Um einen Antrag beim Jobcenter zu stellen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, nämlich Wohnsitz in Deutschland, Erwerbsfähigkeit, Alter von mindestens 15 Jahren sowie der Nachweis, dass Sie hilfebedürftig sind, also das Einkommen unter dem Existenzminimum ist und Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten können. Falls Sie nicht erwerbsfähig sein sollten, müssen Sie mit einer anderen erwerbsfähigen Person zusammenwohnen, um Bürgergeld zu erhalten. Der entsprechende Antrag wird bei Ihrem zuständigem Jobcenter gestellt, zum Beispiel auf deren Website, schriftlich oder persönlich vor Ort. Die Höhe der Leistungen setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen wie das Einkommen, ob sie Kinder haben oder alleinerziehend sind, alleine wohnen oder verheiratet sind. Vor Einreichung des Antrags sollten Sie diesen nochmals auf Vollständigkeit sowie Korrektheit prüfen.

Folgende Nachweise müssen in Ihrem Antrag als Kopie enthalten sein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltstitel
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate mit Informationen zu Krankengeld, Kindergeld, Renten und Unterhalt
  • Lohnauskunft
  • Mietquittungen
  • Mietvertrag
  • Heiz- und Nebenkostenabrechnung
  • eventuelle vorherige Leistungen eines Jobcenters oder Arbeitspapiere und Bescheinigungen nach einer Kündigung
  • eventuelle weitere Ausgaben wie Versicherungsbeiträge

Häufig kommt es jedoch zu Fehlern bei Anträgen, da sich das Jobcenter beispielsweise bei der Berechnung Ihrer Beitragshöhe verrechnet hat, wenn das Vermögen/Einkommen oder die Kosten für die Wohnung und die Heizkosten nicht korrekt erfasst wurden. Deshalb sollten Sie Ihre Bescheide immer überprüfen und können bei Erhalt eines fehlerhaften Bescheids gerichtlich dagegen vorgehen. Außerdem kann es neben inhaltlichen Fehlern auch zu persönlichem Fehlverhalten der Jobcenter-Mitarbeiter kommen wie Diskriminierung, falsche Beratung und fehlende Kompetenzen oder das Verschwinden Ihrer Unterlagen. Dagegen kann mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorgegangen werden.

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Warum muss ich einen Antrag stellen?

Der Antrag beim Jobcenter muss von Ihnen gestellt werden, wenn Sie Sozial- und Arbeitslosenhilfe beantragen möchten, also Hartz-IV beziehungsweise Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Ihren Antrag auf Bürgergeld verlängern wollen. Bürgergeld erhalten Sie im Normalfall 12 Monate lang, in bestimmten Fällen allerdings auch nur 6 Monate.

Übersetzungen bei der Antragstellung

Bei Stellung Ihres Antrags brauchen Sie für den Nachweis einiger Dokumente ein beglaubigtes oder wenn die Papiere nicht auf Deutsch sind, auch ein übersetztes Dokument für die Einreichung. Hierbei ist ein vereidigter Übersetzer notwendig, denn dieser kann mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die rechtliche Anerkennung des Textes garantieren, die viele Behörden für Unterlagen wie Ausweis, Verträge oder Bescheinigungen fordern. Nutzen Sie für Ihr Anliegen gerne die professionellen und erfahrenen Übersetzer des Online-Übersetzungsbüros Linguation!

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