Wenn Sie in naher Zukunft planen, eine internationale Hochzeit mit Ihrem oder Ihrer Liebsten aus dem Ausland zu feiern, gibt es einige Punkte, die Sie vorher beachten müssen. Auf diese Dinge wird im folgenden Artikel näher eingegangen, damit Ihrer Traumhochzeit nichts mehr im Weg steht!

Welche Voraussetzungen gibt es für die Eheschließung zwischen deutschen und ausländischen Personen in Deutschland?

Damit eine deutsche und eine ausländische Person in Deutschland heiraten dürfen, ist es wichtig zu beachten, ob die andere Person aus einem EU-Land kommt oder aus einem Nicht-EU-Land, da dann die Vorschriften des Landes gelten, dessen Staatsbürgerschaft derjenige hat. Außerdem kommt es bei einer doppelten Staatsbürgerschaft der ausländischen Person zu keinerlei Problemen, weil dann die deutsche Staatsangehörigkeit vorrangig zählt. Wenn dies nicht der Fall ist, muss beim Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis, welches eventuelle Probleme der Heirat dieser Person in seinem Heimatland aufzeigt, vorgebracht werden. Des Weiteren sollte man sich vor der Eheschließung ebenfalls bezüglich der Namenswahl Gedanken machen, denn das Namensrecht ist nicht in jedem Land gleich und garantiert Ihnen eine freie Wahl des Namens. Weiterhin muss die ausländische Person für die Heirat ein nationales Visum beantragen, wenn sie aus einem Drittstaatenland kommt, für EU-Bürger und Menschen aus EFTA-Staaten wie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz entfällt diese Regelung. Dieses Visum ist maximal 3 Monate lang gültig und kann auf bis zu 6 Monate verlängert werden. Bei manchen Heimatländern kann ebenso eine kirchliche Trauung ein vorgeschriebenes Kriterium sein, eine standesamtliche Hochzeit ist allerdings auf jeden Fall Vorschrift, um als rechtsverbindlich zu gelten.

Welche Auswirkungen hat eine Heirat zwischen deutschen und ausländischen Personen?

Die Ehe untersteht bei Aufenthalt des Paares in Deutschland dem deutschen Gesetz, während sich beispielsweise das Erbrecht nach der Heimat der ausländischen Person richtet; hier kann nach der Hochzeit jedoch auch das deutsche Erbrecht angenommen werden. Zudem erhält der ausländische Partner im Zuge der Heirat eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Jahren und eine Arbeitserlaubnis. Danach kann der Aufenthalt mittels eines Antrags verlängert werden. Auch bei einer möglichen Scheidung der beiden Ehepartner gilt das deutsche Gesetz.

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Warum brauche ich einen Übersetzungsservice?

Das Standesamt fordert in den meisten Fällen vom ausländischen Partner Dokumente, welche von einem beeidigten Übersetzer auf Deutsch übersetzt und durch seinen Stempel und seine Unterschrift beglaubigt wurden, also rechtlich anerkennbar sind. Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt außerdem die wortgetreue Wiedergabe des originalen Dokuments. Die Übersetzung dieser Unterlagen wie Ausweisdokumente, Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunde oder Bescheinigungen kann durch vereidigte Übersetzer wie die unseres renommierten Übersetzungsbüros Linguation übernommen werden. Hierfür müssen Sie lediglich Ihr Dokument auf unserer Website hochladen, erhalten von uns ein Angebot und können sich auf eine schnelle und professionelle Übersetzung verlassen.

Im Allgemein werden folgende Unterlagen für eine Eheschließung zwischen beiden Partnern benötigt:

  • Original der Geburtsurkunde
  • Reisepass oder Personalausweis von beiden Personen beziehungsweise beglaubigte Kopie dessen beim ausländischen Partner
  • eventuell Sterbeurkunde eines vorherigen verstorbenen Ehepartners
  • bei Scheidung eines Partners eine beglaubigte Scheidungsurkunde
  • eine aktuelle Aufenthaltserlaubnis der ausländischen Person

Für das Heiratsvisum sind außerdem folgende Dokumente vorzulegen:

  • gültiger Reisepass
  • vollständiges und korrektes Antragsformular
  • Nachweis der Anmeldung zur Heirat
  • biometrische Passbilder
  • kopierter Pass des/der Verlobten
  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf A1-Niveau
  • international gültige Krankenversicherung
  • Kopie des Mietvertrags des/der Verlobten
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